der Spenglerei Krautgartner GmbH (nachfolgend: Unternehmerin), Kemating 37/2, 4923 Lohnsburg, FN 524417 b
I. Geltungsbereich:
Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle von der Spenglerei Krautgartner GmbH (nachfolgend: Unternehmerin) mit den Käufern/Werknehmern/Auftraggebern (nachfolgend: Kunden) abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, die dem Betrieb des Unternehmens zuzuordnen sind.
Die Unternehmerin kontrahiert mit sämtlichen Kunden ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn diese nicht ausdrücklich nach dessen Eingang von der Unternehmerin widersprochen werden.
II. Angebot/Vertragsabschluss:
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Verrechnet wird nach tatsächlichem Aufwand. Die von der Unternehmerin genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, in Euro (€), gegenüber Unternehmern exklusiv, gegenüber Verbrauchern inklusive Umsatzsteuer. Kostenvoranschläge werden, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird, ohne Gewährleistung für deren Richtigkeit erstellt und sind die kalkulierten Preise zwei Monate ab Angebotslegung gültig.
III. Zahlung:
Sofern in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist, ist die Rechnung sofort nach Erhalt ohne Skonto oder sonstige Abzüge zur Zahlung fällig. Sofern die Leistung in Teilen erbracht wird, ist die Unternehmerin berechtigt Teilabrechnungen vorzunehmen.
Die Unternehmerin ist weiters berechtigt, Zahlungen unabhängig von deren Widmung, zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung zu verwenden.
Im Falle des Zahlungsverzuges werden bei unternehmerischen Kunden Verzugszinsen von 10 % pro Jahr vereinbart; bei Kunden, welche Verbraucher sind, kommen die gesetzlichen Zinsen gemäß § 1000 ABGB iHv 4% zur Anwendung. Der Kunde verpflichtet sich pro Mahnung einen Betrag von € 40,00 zu bezahlen. Ein darüberhinausgehender Schaden kann zudem von der Unternehmerin geltend gemacht werden.
IV. Aufrechnungsverbot:
Gegen Ansprüche der Unternehmerin kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden von der Unternehmerin nicht bestritten wird, oder gerichtlich festgestellt ist.
V. Liefertermine- und fristen:
Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber nicht verbindlich. Der Kunde kann keinen Schadenersatz für die nicht vom Unternehmer verschuldete Nichteinhaltung von Lieferterminen geltend machen, wenn die Verzögerung bzw. Nichteinhaltung auf außergewöhnliche Ereignisse, wie Naturkatastrophen, Epidemie, Pandemie, Kriege, Terrorakte, Zollstreitigkeiten, Streike von Zulieferern, Ausfall des Personals, Lieferschwierigkeiten, etc. zurückzuführen ist. Sofern eine Abholung durch den Kunden vereinbart ist und keine rechtzeitige Abholung des Vertragsgegenstandes erfolgt, ist die Unternehmerin berechtigt eine angemessene Einstellgebühr zu begehren.
VI. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung im Eigentum der Unternehmerin.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Unternehmerin bei angemessener Nachfristsetzung von 14 Tagen berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
VII. Mängel:
Allfällige Mängel hat der unternehmerische Kunde binnen 5 Tagen nach Übergabe schriftlich an die Unternehmerin anzuzeigen. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
VIII. Gewährleistung/Schadenersatz:
Die Gewährleistung zu unternehmerischen Kunden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haftet die Unternehmerin bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch die Unternehmerin abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die die Unternehmerin haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung. Insoweit beschränkt sich die Haftung der Unternehmerin auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
IX. Salvatorische Klauseltfeld
Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
X. Schriftlichkeitsgebot:
Die Aufhebung, Abänderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und Unterfertigung durch beide Vertragsparteien. Dies gilt auch für das Abgehen dieses Formerfordernisses.
XI. Gerichtsstand und geltendes Recht:
Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen der Unternehmerin und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz der Unternehmerin in 4923 Lohnsburg örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wo die Werkleistung erbracht wurde.